Due Diligence – heißt Überprüfung von Gesellschaften, Unternehmen und Immobilien

Due Diligence von Gesellschaften und Unternehmer

Der Ankauf von Gesellschaftsanteile ist ein unkomplizierter Vertrag. Eine viel größere Herausforderung ist die Prüfung der Gesellschaftssubstanz, deren Gesellschafter wir werden, und Manchmal – der alleinige Eigentümer. Mit dem Erwerb der Anteile kaufen wir einen „Sack”, ohne den Inhalt zu kennen. Unsere Aufgabe ist die Sammlung aller Informationen über die Geschichte und Risiken, die sich aus der bisherigen Tätigkeit der Gesellschaft ergeben.

In Zusammenarbeit mit den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern bereiten wir einen umfangreichen Prüfbericht vor, der sich nicht ausschließlich auf die rechtlichen Fragen begrenzt, sondern auch Steuer- und Finanzangelegenheiten umfasst.

Due Diligence der Immobilien

Der Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden ist ebenfalls ein ernsthaftes Geschäft. Immobilien sind durch unterschiedliche Titel belastet. Der Immobilienkäufer kann für die Schulden seines rechtlichen Vorgängers haften.

Das Führen von Investitionen auf einer Immobilie, die wir zu erwerben beabsichtigen, ist nur dann möglich, wenn dies durch die örtlichen Rechtsvorschriften erlaubt ist (örtlicher Bebauungsplan, Bescheid über die Bebauungsbedingungen).

Die Aufgabe der Kanzlei ist die Sicherstellung der Rechtsicherheit des Immobilienerwerbers, was wir in Wege der entsprechenden Prüfung verwirklichen.

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