Investitionsberatung, insbesondre mit Ausnutzung der FIDIC-Vertragsmuster, erfordert eine spezielle Rechtsberatung.

Der Investor und seine Pflichten

Alle Gefahren in Zusammengang mit der Führung der Investition in einer Immobilie belasten den Investor. Er muss nicht nur einen entsprechenden Ausführenden der Bauarbeiten wählen und mit ihm einen Bauvertrag abschließen. Während der Investition ist er auch verpflichtet die Vorschriften des Zivil-, Bau-, Versicherungs-, Umwelt- und Denkmalrechts sowie andere zu beachten. Nicht selten erfolgt die Wahl des Ausführenden gemäß dem öffentlichen Vergaberecht, was besonders das Wahlverfahren formalisiert.

obsługa inwestycji

Investitionsberatung – Erfahrungen der KPDI

Die Rechtskanzlei KPDI in Danzig beriet während vieler Bauvorhaben. Wir stellen nur einige ausgewählte vor:

Skyscraper

Program 10+

Als Rechtsberater der LOTOS S.A. Gruppe haben wir unsere Dienste im Rahmen des Ausbauprogramms der Raffinerie in Danzig mit dem Arbeitsnamen „Program 10+“ geleistet, dessen Budget 5,6 Mrd. zł (1,4 Mrd. Euro) betrug.

NATIONALES SEEMUSEUM in Danzig

Die Juristen unser Kanzlei haben auch viele anderer Investitionen geführt, zu welchen u.a. der Bau:

ikona KPDI des Seekulturzentrums in Danzig

ikona KPDI Instandsetzungszentrum für Schiffwracke in Tczew gehörte.

In beiden Fällen war das Nationale Seemuseum in Danzig der Investor. Die Investitionen waren durch den Finanzmechanismus der Europäischen Freihandelsassoziation mitfinanziert, und die Wahl des Ausführenden erfolgte mit Ausnutzung der Prozedur des öffentlichen Vergaberechts.

Der Bau des Seekulturzentrums war zusätzlich mit dem Abbruch eines an den Danziger Kantor angelehnten Gebäudes und den anschließender Durchführung von archäologischen Arbeiten verbunden. Der Vertrag selbst basierte auf den FIDIC-Standard. Die Investition endete mit einem vollen Erfolg.

ośrodek kultury morskiej

FIDIC

Wir besitzen auch Erfahrung in der Durchführung von Investitionen auf der Basis der FIDIC-Vertragsformel.

Die Juristen unserer Kanzlei haben an einer Reihe von thematischen Schulungen aus diesem Bereich teilgenommen. Die Kanzlei hat auch in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Beratungs- und Sachverständigeningenieure „SIDiR”, eine Schulung „Vertragsbedingung der FIDIC” organisiert. Das dadurch erlangtes Wissen, gepaart mit praktischer Erfahrung, erlaubt uns eine professionelle Beratung im Investitionsprozess anzubieten.