Rechtsberatung von Kooperationsgesellschaften – Beratung von großen Unternehmen und Kapitalgesellschaften

Die Rechtskanzlei KPDI betreut seit vielen Jahren große Unternehmen und Kapitalgruppen. Unsere Aufgabe ist sie Sicherstellung der ordnungsgemäßen Handlungen der Organe mit der weit gefassten kooperativen Dokumentation. Wir beraten darüber hinaus bei der Gestaltung der internen Regulierung der Kapitalgruppe, die der inneren Ordnung in der Holdingstruktur dient.

Beratung der Gesellschaftsorgane

Die laufende Tätigkeit der mehrköpfigen Gesellschaftsorgane erfordert eine Organisationsunterstützung. In vielen Fällen ist die fachmännische Hilfe eines Rechtsberaters nötig. Die Grundsätze der Berufung einer Versammlung, Beschlussverfahren, das Führen einer Versammlung, die Vorbereitung eines ordnungsgemäßen Protokolls sind nur einige Situationen, in denen Rechtsfragen auftauchen können.

Kooperationsordnung

Die Aufteilung eines großen Unternehmens in viele Gesellschaften hat zu Folge, dass ein effektives Kontrollsystem ihrer Tätigkeit eingeführt werden muss. Erster Schritt auf dem Weg zur Gewährleistung der Einheitlichkeit von Handlungen der Vorstände der abhängigen Gesellschaften mit dem Willen des Eigentümers ist die Bildung von klaren Verfahrensgrundsätzen. Zu ihnen gehören alle Arten von internen Rechtsakten, die eine spezifische Kooperationsordnung für die gegebene Kapitalgruppe ergeben.

Kommissionen und Komitees

Nicht selten zentralisieren Kapitalgruppen ihre Entscheidungsprozesse in Investitions- oder Finanzsachen. Es werden Zielkomitees gegründet, dessen Aufgabe die Gewährleistung der Kontrolle über den wesentlichen Ausgabenbereich ist, die einen Einfluss auf das Gesamtergebnis der Gruppe haben könnte. Diese internen Organe funktionieren gemäß den Satzungen, dessen Gestaltung und Auslegung ebenfalls eine Rechtberatung erfordert.

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