Gesellschaftsgründung – Wahl der Gesellschaftsform?

zakładanie spółek

Unternehmer entscheiden sich für eine Gesellschaftsgründung aus verschieden Gründen. Manchen möchten das Potential von einigen Menschen verbinden, andere wollen ihr persönliches Vermögen vor Ansprüchen sichern, noch andere suchen schließlich einen  Investor, der für einen Teil der Anteile ein bestimmtes Projekt finanziert. Gesonderte Gesellschaften erlaubten auch die verschiedenen Tätigkeiten eines Unternehmers strukturell voneinander zu trennen.

Die bekannteste Rechtsform ist die GmbH. Sie erlaubt die Durchführung von verschiedenen Geschäftsideen. Leider ist sie gleichzeitig steuerlich außerordentlich uneffektiv. Viele Male zeigte sich, dass man dieselben Ziele durch andere bessere Strukturen erreichen kann.

Die Gründung der Gesellschaft sollte man mit dem Kennenlernen der Ziele des Unternehmens beginnen. Erst dann können wir Lösungen an Ihre Bedürfnisse maßschneidern.

Worin besteht die KPDI-Beratung?

Eine Gesellschaftsgründung ist nicht nur die Wahl der Rechtsform. Die Entstehung eines neuen Unternehmens ist sehr oft mit der Notwendigkeit der Klärung der Verhältnisse zwischen den Gesellschaftern, sowie den Wirtschaftsverhältnissen zwischen den Unternehmen und seiner Geschäftsumgebung, verbunden.

Die KPDI- Juristen vertreten die Gesellschafter bei Verhandlungen der Gesellschaftsverträge sowie – für den Geschäftsverkehr vertraulichen – Gesellschafterverträgen. Im Rahmen dieses Vereinbarungspakets, bestimmen wir nicht nur die Bedingungen der Gesellschaftsgründung und deren Verwaltung, sondern auch andere Fragen, wie z.B. Investitions- und Finanzierungsgrundsätze der Gesellschaftstätigkeit, Optionen für den Erwerb/ Veräußerung von Anteile, Grundsätze der Führung der Konkurrenztätigkeit, besonderen Lösungen der Streitigkeiten oder schließlich – Folgen der Beendigung der Tätigkeit.

Beispiel eines solchen Geschäfts war die Gründung der LOTOS Air BP Polska Sp. z o.o., wo wir die LOTOS S.A. Gruppe bei den Verhandlungen über die Vertragspakete vertreten haben, in denen die Grundsätze des Anteilserwerbs der Gesellschaft und die Zusammenarbeit der Gesellschafter geregelt wurden, die zugleich die Geschäftsumgebung der Gesellschaft darstellten.