Der internationale Geschäftsverkehr stellt die Unternehmer vor außergewöhnlichen Herausforderungen.
Zuständiges Recht und Gerichtsstand
Wenn die Geschäftspartner sich in verschiedenen Ländern befinden, spielt die Bestimmung des zuständigen Rechts und den Gerichtsstand für das Geschäft eine besondere Rolle. Die Wahl eines fremden Rechtes führt uns in eine unbekannte Rechtsordnung. Derselbe Vertrag kann dadurch automatisch seine Gestalt ändern und wir bemerken es gar nicht. Bis zum Zeitpunkt, wenn es zu einer Streitigkeit kommt.
Und dann kann es sich herausstellen, dass zu einer Streitlösung ausschließlich ein Gericht in einem anderen Land zuständig ist. Ein polnischer Jurist kann da nicht mehr helfen. Wir sind dann gezwungen eine Prozessvertretung in einem anderen Staat zu suchen.
Drüber hinaus, verpflichten Schlichtungsklausel manchmal, dass der Streit vor einem Schiedsgericht gebracht werden muss. Und zwar an einem besonderen Ort (z.B. in London oder den USA).
Internationale Verträge, EU-Recht.
Der internationale Geschäftsverkehr stellt besondere Herausforderungen für die Juristen dar. Unsere Aufgabe ist eine effektive Absicherung des Mandanten, die weit über die Bestimmung der Lieferart oder der Zahlungsform und den Zahlungsort hinausragt. Einige Handlungen benötigen einer genauen Analyse des fremden Rechts, unter dem Gesichtspunkt der Befugnis der Parteien zum Vertragsschluss, der Handlungsform (z.B. Ausstellen eines Wechsels im Ausland) und andere. Schließlich sollte man insbesondere das Steuerrecht berücksichtigen, darunter Zölle und Akzise sowie die Eigenart der einzelnen Warentransporte (Straße, Bahn, See und Luft).
Die Kanzlei besitzt eine langjährige Erfahrung in der Rechtsberatung beim internationalen Geschäftsverkehr. Die Kenntnis der Problematik und die gründliche Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Rechtskanzleien der EUROJURIS International, erlauben uns die gestellte Herausforderung auf diesem Gebiet der Unternehmensführung zu erfüllen.