Wettbewerb- und Konsumentenschutz – Beratung der KPDI
Die Aufgabe der Kanzlei ist die Gewährleistung, dass die durch unsere Mandaten geschlossenen Vereinbarungen mit dem Wettbewerbsrecht übereinstimmen und die Interessen der Konsumenten nicht verletzen werden.
Unlauterer Wettbewerb
Die Verletzung der Grundsätze des lauteren Wettbewerbs kann viele Formen annehmen. Unehrliche Werbung, die Überredung eines Mitarbeiters zum Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber, oder die Offenbarung von Betriebsgeheimnissen sind nur einige Beispiele von unerlaubten Handlungen. Solche Handlungen können zu Entstehung von Schadensansprüchen führen.
Die Kanzlei berät seit vielen Jahren erfolgreich in diesem Bereich.
Missbrauch der Monopolstellung
Schutz der Konkurrenz ist Gegenstand der Interessen von inländischen und europäischen Wettbewerbsbehörden. Deren Aufgabe ist u.a. das Wirken gegen verschiedene Formen von Missbrauch der Monopolstellung auf dem Markt. Ausdruck solcher Missbräuche ist z.B. die Aufdrängung von überhöhten Preisen oder die Aufteilung des Marktes nach Gebietskriterien.
Unsere Beratung umfasst auch diese Problematik.
Die Problematik des rechtlichen Schutzes der Konkurrenz und Konsumenten betrifft nicht nur Unternehmen mit Monopolstellung.
Vereinbarungen zur Begrenzung der Konkurrenz
Eine typische Form der Verletzung von Schutzgrundsetzen der Konkurrenten sind sämtliche Arten von Unternehmerabsprachen, deren Ziel oder Ergebnis die Verletzung der lauteren Konkurrenz auf dem Markt ist. Solche Vereinbarungen können z.B. zur Zugangsbegrenzung zum Markt oder der Eliminierung von Unternehmern, die nicht durch diese Vereinbarung umfasst sind, führen. Verboten sind Preisabsprachen oder Marktaufteilungen. Unerlaubt ist auch die Vereinbarung von Angebotsbedingungen bei Vergabeverfahren.
Anzeichen solcher Vereinbarungen gibt es viele.
Konzentration von Unternehmen
Der Schutz der Konkurrenz und der Konsumenten drückt sich auch in der Kontrolle der Unternehmerkonzentration aus. Sie kann nicht nur in der Konzentration von Anteilen an den Konkurrenzgesellschaften bestehen. Die Wirkungen für den Markt können auch alleine durch den Erwerb von Vermögen eines anderen Unternehmers ausgelöst werden.
Die Aufgabe der Kanzlei ist die Vertretung der Mandanten im Verfahren vor der Wettbewerbsbehörde bei der Meldung der Konzentrationsabsicht.