Arbeitsrechtsangelegenheiten
Die KPDI Kanzlei berät seit vielen Jahren im Bereich des Arbeitsrechts
und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Individuelles Arbeitsrecht in jeder Firma
Die KPDI als Berater des individuellen HRWir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Bestimmung des Vertragsinhalts der Arbeitsverträge und anderen Unterlagen.
Ein Unternehmen ist nicht nur das Kapital. Es ist auch und sogar vor allem: die Menschen. Probleme des individuellen Arbeitsrechts stehen daher im Interesse jeder Firma. Ein erfahrener Rechtsanwalt oder Rechtsberater in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ist eine unabkömmliche Unterstützung.
Die KPDI berät Unternehmern und Arbeitnehmer bei der Erstellung von Unterlagen bezüglich des Arbeitsverhältnisses. Wir verhandeln u.a. Arbeitsverträge, Verträge über Wettbewerbsverbote, Vereinbarungen über die Nutzungsbedingungen von Dienstfahrzeugen oder die Deckung von Schulungskosten der Mitarbeiter aus.
Kollektives Arbeitsrecht
Das sind Tarifverträge, Arbeitssatzungen, Vergütungssatzung und andereWir bearbeiten und verhandeln über die interne Dokumentation des kollektiven Arbeitsrechts
Die Kanzlei kann eine reiche Erfahrung im Bereich des Arbeitgeberrechtsschutzes ausweisen. In großen Unternehmen gilt der Tarifvertrag, oder die Arbeitssatzung und die Vergütungssatzung und die Interessen der Arbeitnehmer vertritt die betriebliche Gewerkschaftsorganisation (Gewerkschaften). Wir beraten und vertreten den Arbeitgeber bei Verhandlungen mit den Gewerkschaften und bei Kontakten mit den Betriebsräten u.Ä.
Vertretung bei arbeitsbetrieblichen Streitigkeiten
Falls es zu einem Streit kommt, hilft der Rechtsberater oder der Rechtsanwalt bei der gütlichen oder gerichtlichen StreitlösungWir helfen bei der Verteidigung Ihrer Rechte vor Gericht
Wir vertreten unsere Mandanten beim arbeitsrechtlichen Verfahren vor den Arbeitsgerichten – sowohl die Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber. Streitgegenstand solcher Verfahren ist nicht nur die unbegründete Auflösung oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Die Parteien eines Arbeitsvertrags streiten sich auch über finanzielle Abrechnung, Wettbewerbsverbote, Mobbing oder Diskrimination.